Versicherungsunterstellung und Beiträge
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AHV/IV/EO-Leistungen steigen
IV / EO
EL-Ausgaben konstant
Kantonale EL zur AHV / Kantonale EL zur IV
Die kantonale EL nimmt Rücksicht auf höhere Lebenshaltungskosten im Kanton Zug. Der Vermögensverzehr wurde per 1. Januar 2018 von 1/10 auf 1/5 erhöht. Dadurch haben seither weniger Personen Anspruch auf die kantonale EL zur AHV.
AHV-, IV- UND EL-Beziehende: Minimer Anstieg
AHV-Beziehende / IV-Beziehende
EL-Beziehende nach Bundesrecht / EL-Beziehende nach kantonalem Recht
135 Millionen Familienzulagen
65 Millionen Prämienverbilligung
Auszahlungen
Der Kanton Zug hat die Beitragssumme der Prämienverbilligungen 2023 um 6 Millionen Franken auf insgesamt 66 Millionen Franken erhöht.
IPV-Beziehende / Anmeldungen
Der Kanton Zug hat die obere Grenze für das massgebende Einkommen im 2023 auf 90 000 Franken angehoben. Dies waren 10'000 Franken mehr als bis anhin. Folglich hatten mehr Personen Anspruch auf Prämienverbilligung.